Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Bimolab gGmbH

Stand 01.12.2015

 

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen entgegen. Durch die Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Erteilte Aufträge sind für uns nur rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Bei kurzfristigen Lieferungen gelten unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.

Wir sind bemüht, zugesagte Lieferfristen einzuhalten. Kommen wir gleichwohl in Verzug, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen und alsdann vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Umstände, die eine Lieferung unmöglich machen und deren Beseitigung nicht in unserer Macht steht, wie beispielsweise Materialmängel, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder höhere Gewalt, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.

Vereinbarte Preise sind für die Dauer von 4 Monaten verbindlich. Liegt zwischen Bestellung und Lieferung ein längerer Zeitraum als 4 Monate, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Verhältnisse, die für unsere Kalkulation maßgebend sind, wie beispielsweise Materialpreise und Löhne geändert haben.

Der Versand/die Auslieferung der Ware oder Dienstleistung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste, die auf dem Transport eintreten.

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein Netto zu leisten. Uns unbekannten Bestellern liefern wir gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.

Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Tagen ab Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Berechtigte Mängelansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Umtausch der gelieferten Ware/Dienstleistung. Nur dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller verlangen, dass der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht wird. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz von Mängelfolgeschäden.

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Bimolab gGmbH, bis alle Forderungen aus Waren- oder Dienstleistungslieferungen - auch aus früheren oder späteren - einschließlich Nebenforderungen bezahlt sind.

Der Käufer ist berechtigt, über unsere Eigentumsware im Rahmen seines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen; er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Im Falle eines Zugriffs Dritter hat er uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Veräußert der Käufer die Ware weiter, so gehen seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere Dritte, die an seine Seite treten, auf uns über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.

Bei Beschädigung oder Verlust der gelieferten Ware oder Dienstleistung haftet der Besteller in vollem Umfange.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig oder nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß zu ersetzen oder entfallen ganz.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Soest.

Abweichungen von unseren Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt werden.